Fritsch von der Heyde, Steuerberater
Fritsch von der Heyde, Steuerberater

Serviceleistungen für Arbeitnehmer, Rentner, Immobilienbesitzer und Vermieter

Oftmals wird behauptet, steuerliche Beratung sei nur für Unternehmer lukrativ. Dies sehen wir anders. Zwar sind die steuerlichen Wahlmöglichkeiten im Rahmen der Unternehmensbesteuerung sicherlich breiter, doch wir stellen zunehmend fest, dass gerade auch im privaten Bereich vieles optimiert werden könnte.
Die Lebenssituationvieler Menschen hat sich geändert: Freizeit ist kostbar und sollte nicht noch stärker eingeschränkt werden.

Wir bieten daher neben den klassischen Dienstleistungen einer Steuerberatungskanzlei auch unseren Back-Office-Service im privaten Bereich an.

Wer hat es nicht satt, Belege zu sammeln, abzuheften und alljährlich für die Steuererklärung zu entscheiden: relevant oder nicht? Wir nehmen Ihnen dies einfach ab.

Senden Sie uns die Post von Versicherungen, Banken, Behörden, Sozialkassen, Arbeitgebern zu. Wir archivieren alles für Sie elektronisch und stellen Ihnen die Daten gescannt zur Verfügung. Bei diesem Prozess entscheiden wir bereits, was für die Steuererklärung von Bedeutung ist und fordern evtl. nähere Daten und Informationen an. Nach Ablauf des Jahres senden wir Ihnen neben einer Sicherung des elektronischen Archivs auch die Jahressteuererklärung fertig zur Unterschrift und Weitergabe an die Finanzbehörden zu. Sofern Sie eine Immobilie bzw. Wohnung vermieten, übersenden wir Ihnen auch die zugehörige Nebenkostenabrechnung zur Weitergabe an die Mieter.

Unser Service für Sie:

  • Erstellung von privaten Einkommensteuererklärungen
  • Beratung und Vertretung im Erbfall
  • Beratung bei Erwerb und Finanzierung einer Immobilie
  • Erstellung und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen von vermieteten Immobilien
  • Hausverwaltung von Eigentümergemeinschaften

    Wir erstellen Ihnen gerne eine prüffähige Buchhaltung im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften und weiterhin erstellen wir die zugehörigen Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne für das Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie die Nebenkostenabrechnungen für vermietete Wohnungen.